Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Reiter- & Ferienhof Zum Hochscheid | Christiane & Hubertus Müller GbR

    Hauptstraße 86, D-56727 Mayen-Kürrenberg
    Telefon:  02651/76109
    Fax:         02651/903664
    Email:     info@zumhochscheid.de

    Reitschule

    1.) Reitschulbetrieb

    Der Reitschulbetrieb verpflichtet sich dem Reitschüler zum Zwecke seiner Ausbildung ein geeignetes Lehrpferd, sowie einen qualifizierten Trainer zur Verfügung zu stellen. Je nach Buchung des Reitschülers erfolgt der Reitunterricht in der Gruppe oder als Einzelunterricht in der Reithalle, auf dem Außenplatz oder im Gelände. Wenn es die Gegebenheiten erfordern, kann die Reitstunde auch als Theoriestunde erteilt werden. Die Vereinbarung Reitstunden außerhalb des Reitschulvertrags sind möglich. Es gilt die gültige Preisliste vom Reiter- u. Ferienhof Zum Hochscheid GbR. Die Reitstunde ist in bar oder per EC-Karte nach Beendigung zu bezahlen. Wird der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen und nicht mind. 3 Stunden vor Beginn fernmündlich oder in Schriftform abgesagt, so ist die Zahlung des Reitstunden Preises fällig. Bei Absage bis 3 Stunden vor Reitunterrichtsbeginn, ist keine Zahlung fällig.
    Der Reitunterricht kann von allen von der Geschäftsleitung beauftragten Mitarbeitern, die fachlich ausgebildet und qualifiziert sind, erteilt werden.

    2.) Gruppenreitstunden

    Die Gruppenreitstunden werden pro Semester gebucht. Das Jahr wird eingeteilt in: Wintersemester: 01. Oktober – 31. März und Sommersemester: 01. April – 30. September. Der Semesterbeitrag wird monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht. Der Betrag richtet sich nach der jeweils gültigen, beiliegenden Preisliste. Die Berechnung des Monatsbeitrages erfolgt folgendermaßen: Es wird eine jährliche Gesamtstundenanzahl von 36-38 Stunden gerechnet. Diese Anzahl wird mit dem jeweils gültigen Reitstundenpreis multipliziert und durch 12 Monate geteilt. Da sich der Monatsbeitrag dadurch entsprechend reduziert, werden die Monatsbeiträge ganzjährig, also auch während der Ferien abgebucht, die Ferien werden aber nicht berechnet. Fallen Reitstunden auf einen Feiertag außerhalb der Ferien, können hier für Ersatztermine vereinbart werden.

    3.) Laufzeit

    Der Vertrag wird verbindlich für ein Semester abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend, wenn nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf des Semesters gekündigt wird. Das Recht von außerordentlicher Kündigung besteht, wenn treffende Gründe bestehen, wie z.B. längere Erkrankung, Umzug, Allergie. In diesem Fall muss die Differenz der bereits erfolgten Reitstunden zu dem gültigen Reitstundenpreis nachbezahlt werden, es sei denn es sind bereits Ferientermine in den Zeitraum gefallen. Bei Erkrankung kann der Vertrag auch für eine bestimmte Zeit ruhen.
     

    4.) Neueinstieg

    Ein Einstieg während des Semesters ist möglich.
     

    5.) Verhinderung

    Ist der Reitschüler an seinem vereinbarten Reitschultermin verhindert oder erkrankt und teilt dies rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn mit, so kann die Reitstunde innerhalb des Monats getauscht oder nachgeholt werden. Bei unentschuldigtem fehlen verfällt der Anspruch.
     

    6.) Ferienzeit

    Während der Schulferien von Rheinland-Pfalz, sowie der ersten zwei Januar-Wochen findet kein Reitunterricht statt. Der genaue Beginn und das jeweilige Ende des Reitschulbetriebes, vor und nach den Ferien, wird in Form von Aushängen und im Internet unter www.zumhochscheid.de veröffentlicht.
     

    7.) Haftung und Sicherheit

    Die Teilnahme am Reitunterricht, bei der Pferdepflege und beim Geländereiten erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reitschulbetrieb weist daraufhin, dass er und die jeweiligen Ausbilder für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände, sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Reitschüler wurde darüber informiert, dass Reiten gefährlich sein kann, Pferde Fluchttiere sind, die sich leicht erschrecken können und dann möglicherweise nicht beherrschbar sind. Hieraus drohen dem Reiter Gefahren, die vom Reitlehrer nicht immer abwendbar sind. Gegen die daraus möglicherweise entstehenden Schäden kann der Reitschüler sich durch Unfallversicherung schützen.
    Für alle im Unterricht und im Gelände reitenden Personen besteht grundsätzlich Helmpflicht. Helme können unentgeltlich ausgeliehen werden.

    Besonders für Kinder empfehlen wir das Tragen von Sicherheitswesten.

    8.) Zimmer-Buchung

    a.) VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

    1.) Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

    2.) Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner.

    3.) Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die Verjährungskürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
     

    b.) LEISTUNGEN, PREISE; ZAHLUNG; AUFRECHNUNG

    1.) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    2.) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.

    3.) Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.

    4.) Rechnungen des Hotels sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge, Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.

    5.) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist das Hotel berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.

    6.) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. 

    c.) RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG UND NOSHOW)

    1.) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte preis aus dem vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

    2.) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

    3.) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.

    4.) Ein Anrecht auf Rücktritt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erlischt ab zwei Wochen vor dem vertraglich geregelten Anreisetag. Hinweis: Gemäß Richtlinie 2011/83/EU des europäischen Parlaments, Artikel 16 gilt das 14-tägige Rücktrittsrecht nicht für Hotelbuchungen. Es gelten die Stornobedingungen des Hotels. Die Stornierung bis 10 Tage vor Anreise kostenlose Stornierung möglich, ab 10 Tage vor Anreise 60 % des Reisepreises, am selben Tag oder No Show 100 % des Reisepreises. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

    d.) RÜCKTRITT DES HOTELS

    1.) Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (z.B. nicht einhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).

    2.) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

    e.) HAFTUNG DES HOTELS

    1.) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

    2.) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500,-und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800,-. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 3.500,- im Hotelsafe aufbewahrt werden.

    3.) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    f.) SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

    2.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

    3.) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

    4.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.